1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen aus- schließlich aufgrund dieser Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegen- nahme der Ware oder Leistung gelten dies Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Der Kunde erklärt sich bei Auftragserteilung mit den Allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Bei Erstauftrag wird die Auftragsan- nahme durch die Geschäftsleitung/Verkäufer überprüft. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen sowie Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirk- samkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Veräufers.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
3. Preise
Es gelten die Preise der jeweiligen Preisliste. Sie beruhen auf dem heutigen Lohnkosten, Rohstoffpreisen und Gemeinkosten, sofern diese Kosten bis zur Ausführung ändern sollten, behält sich die Firma tic OHG eine Preiskor- rektur vor. Die Preise sind Angebote ab Werk.
Soweit nichts anderes angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinem Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maß- gebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten für Sonderbehandlungen (Express, Schnellpaket, etc.) gehen zu Lasten des Empfängers. Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Ver- packungsmaterial, insbesondere Transportverpackung, sind nicht statthaft.
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
4. Liefer und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen bedürfen der Schriftform.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet hat der Käufer An- spruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede voll- endete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtung des Verkäufers voraus.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Er- satz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des An- nahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
5. Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations und Materialmängel sind.
Der Käufer muss einen Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der gelieferten Ware schriftlich mitteilen, Andern- falls gilt die Ware als genehmigt.
Ist der Anwender Kaufmann, ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn er seiner Untersuchungs und Rügepflicht nach § 377 HGB nicht nachge- kommen ist. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung der Lieferung ist der Verkäufer berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach angemessener Zeit fehlt so kann der Kunde Minderung oder Wandlung verl. Gewähr- leistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und Eigenschafts- zusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
6. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Ver- schulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungs- gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt für Schadensersatzansprüche wegen Nichter- füllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch bei Aufnahme einer Forderung in eine laufende Rechnung und nach Saldoziehung.
Der Käufer ist befugt, die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfänd- ungen oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiter- verkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entsteh- enden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Konto- kurrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihm widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Recht und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpfichtungen nicht ordnungs- gemäß nachkommt. Bei Zugriff dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigen- tumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Käufer die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Ihn.
Bei Vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder ggfls. Abtret- ung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers sofort rein netto zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt Verzug nach einer Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung innerhalb von 8 Tagen ein.
Versandkosten, Druckkosten, Sieb- und Filmkosten, Gravurkosten sowie damit verbundene Rüstkosten und Nebenkosten sind Selbstkosten, und daher nicht skontierbar.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreff- enden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskont- satz der Deutschen Bank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen wenn der Käufer eine geringe Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer berechtigt Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zu Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der BRD.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Ge- schäftsverbindung einschliesslich Wechsel- und Scheckforderungen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des Öffentlichen - rechtlichen Rechtes und Trägern von öffentlich - rechtlichen Sondervermögen ist ausschliess- licher Gerichtsstand der Sitz der Firma tic OHG. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine Vereinbarung in diesem Geschäftsbedingungen oder eine Be- stimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungn unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
10. Inhalt der Internetpräsenz
Die Firma tic OHG übernimmt keinerlei Gewährleistung in Bezug auf die In- halte ihrer Internetpräsenz und der Aktuallität, Korrektheit und Liefermög- lichkeit der dargestellten Artikel. Alle dargestellten Artikel dienen ausschließ- lich der Demonstration, eine genaue Replikation der dargestellten Artikel kann nicht gewährleistet werden. Die Fa. tic OHG behält sich vor jederzeit die Inhalte ihrer Internetpräsenz komplett oder auch teilweise zu ändern bzw. zeitweise oder endgültig einzustellen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Klauseln unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht betroffen und bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Stand Juli 2007

