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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 ) Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
 

1.1. Wir tätigen unsere Rechtsgeschäfte (z.B. Angebot, Verkauf, Kauf, Lieferung) nur zu den nachstehenden Bedingungen, sofern nichts  anderes vereinbart ist.

1.2. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsabreden.
1.3. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit. Zur Wirksamkeit der Zurückweisung dieser entgegenstehenden Bedingungen bedarf es einer nochmaligen ausdrücklichen Erklärung unserer seits bei oder nach Vertragsabschluss nicht.
1.4. Üben wir einmal in der Geltungmachung unserer Rechte Nachsicht, so bedeutet dies keinen Verzicht für die Zukunft auf diese Rechte.
1.5. Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 EUR/netto


2 ) Angebote
 

2.1. All unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Rechtzeitige und ordungsgemäße Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
2.2. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte, Broschüren sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt.


3 ) Preise
 

3.1. All unsere angegebenen Preise verstehen sich exkl. 19% MwSt. Versandkosten werden nach Maßgabe des § 3 Abs. (3) gesondert berechnet.
3.2. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Bei Geschäften mit Kaufleuten gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, bei Geschäften mit Nichtkaufeuten ebenfalls, wenn die Lieferung später als drei Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll. Bei Geschäften mit Kaufleuten sind wir berechtigt die Preise zu ändern, wenn die für den Preis maßgeblichen Kostenfaktoren sich geändert haben oder der Lieferant seine Preise nachträglich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufeuten gilt das nur, wenn die Lieferung später als drei Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll.
3.3. Die in unseren Preislisten und Angeboten angegebenen Preise sind nur bei Einhaltung gewisser Mindestauftragswerte verbindlich. Bei Aufträgen zu darunter liegenliegenden Werten müssen wir uns daher zur Deckung unserer Auftragsbearbeitungskosten die Berechnung eines Mindermengenaufschlages vorbehalten.


4 ) Lieferung
 

4.1. Die Lieferung folgt auf Gefahr des Käufers auch bei Benutzung eigener Transportmittel ab Lager / Werk Burgthann per UPS oder einem unserer Logistikpartner ausschließlich Verpackung.
4.2. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken zu Lasten des Käufers auch dann, wenn der Transport zum Bestimmungsort des Käufer franco erfolgt. Die Vereinbarung "franco" oder "frachtfrei" ist lediglich Verrechnungsgröße für den vereinbarten Kaufpreis.
4.3. Wenn wir einen Spediteur oder Frachtführer mit dem Transport der Ware zu dem von dem Verkäufer aufgegebenen Bestimmungsort beauftragen, handeln wir im Auftrage des Käufers und - soweit nicht anders vereinbart - auf dessen Kosten.
4.4. Soweit Ablade-, Versand-, Abgangs oder Ankunftszeiten bzw. Klein-Daten genannt oder kalendermäßig aufgeführt werden, handelt es sich um ca. Angaben.
4.5. Wir schließen keine Versicherung für irgendein Risiko bei Erfüllung des Kaufkontraktes ab, es ist Sache des Käufers für eine Versicherung zu sorgen.
4.6. Für bedruckte Waren bei individuell angefertigten Sonderanfertigungen (Ausland) muß aus technischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% vorbehalten bleiben.


5 ) Leistungshindernisse
 

5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der für uns erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizensen. Einfuhrzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer werden von uns abgeführt.
5.2. Bei unvorhergesehenen Lieferungsschwierigkeiten im Betrieb des Vorlieferanten, von dem wir die Ware unsererseits beziehen, oder bei Transportschwierigkeiten des Vorlieferanten zum Abgangshafen oder einen sonstigen Abladeort und bei Verzögerung von Schiffs- und Flugankünften usw. sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das der Käufer uns gegenüber deswegen irgendwelche Rechte hat.
5.3. Bestreitet der Käufer das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen, so ist er dafür in der Beweispficht.
5.4. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind bei Geschäften mit Kaufleuten ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Angestellten und uns nicht vorliegen, bei Geschäften mit Nichtkaufleuten beschränkt
auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% unseres Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns im Verzug befinden oder deren Lieferung uns unmöglich geworden ist, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns bzw. bei unseren Mitarbeiter nicht vorliegen.
5.5. Auch wenn keiner der in Ziffer 5.2 genannten Gründe eingetreten ist, wird uns ohne ausdrückliche Erklärung eine Nachfrist gewährt, welche der Dauer der Lieferungsfrist entspricht, längstens jedoch 8 Wochen beträgt. Erst nach Ablauf dieser Nachlieferungsfrist hat der Käufer unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Seine Rücktrittserklärung bedarf zu dieser Wirksamkeit der Schriftform.


6 ) Zahlungarten & Zahlungskonditionen
 

6.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum unserer Rechnung vom Käufer ohne Abzug von Skonto zahlbar. Bei der Zahlungsart: Sofort Überweisung oder Vorkasse gewähren wir 3% Skonto auf den gesamten Rechnungsbetrag.
6.2. Bei Zahlungsverzug kann tic promotion die Warenlieferung verweigern oder wahlweise Aufträge nur mit Sofortüberweisung akzeptieren. Kosten die durch eine erfolglose Zustellung entstehen, werden von uns weiterbelastet.

6.3. Wir behalten uns vor, größere Aufträge und Sonderproduktionen nur mit einer Anzahlung von min. 50% des Auftragwertes oder- nach unserer Wahl - gegen Bankbürgschaft auszuführen.

6.4. Sofern der Kunde Kaufmann ist, gerät er ohne Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Bei Verzug sind alle offenstehenden noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Die vostehenden Rechte erlöschen auch dann nicht , wenn in vorangegangenen Fällen Stundung gewährt ist.
6.5. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, daß die Kreditverhältnisse des Kunden für Krediteignung nicht gewährleistet sind, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen weger fälliger oder noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung der Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgemäß, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung erlangen. Das gleiche gilt wenn solche Tatsachen hinsichtlich eines Wechselbeteiligten oder Bürgen bekannt werden.
6.6. Entweder von uns nicht anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche geben dem Käufer kein Aufrechnungsrecht, Kaufleuten auch kein Zurückbehaltungsrecht.


7 ) Eigentumsvorbehalt
 

7.1. Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen gleich aus, welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
7.2. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
7.3. Der Käufer tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar ungeachtet dessen, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder der mehrere Abnehmer veräußert wird.
7.4. Solange der Käufer seiner Zahlungspficht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns der im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch widerrufich. Der Kunde ist auf Verlangen von uns zur Bennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungszessionen verpfichtet.


8 ) Mängelrüge
 

8.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf ihre vertragliche Beschaffenheit zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach eintreffen der Ware beim Kunden, bei uns schriftlich spezifziert eingehen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekanntzugeben. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt die Regelung der §§ 377 ff ABG.
8.2. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand daß die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
8.3. Der Käufer verliert sein Recht auf eine Mängelrüge, wenn die Ware in irgendeiner Art und Weise verhindert worden ist.
8.4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringe Abweichungen von Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Waren können nicht beanstandet werden.
8.5. Bei fertig konfektionierter Ware sind Druckschwankungen technisch nicht vermeidbar und können nicht beanstandet werden.
8.6. Bei Vorliegen von Mängeln - bei Geschäften mit Kaufleuten auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - sofern die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hat, den Kunden wegen Mangelfolgeschäden abzusichern, leisten wir wie folgt Gewähr. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind unter Ausschluss von § 480 BGB auf Minderung begrenzt. Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen. Der Käufer kann jedoch verlangen, daß wir ihm evtl. Schadensersatzansprüche gegenüber unserem Vorlieferanten abtreten und dem Käufer mit den für die Durchführung Regreßansprüchen notwendigen Informationen versehen.
8.7. Für die Eignung von Waren zu einem bestimmten Verwendungszweck übernehmen wir keine Gewähr.


9 ) Erfüllungsort und Gerichtsstand
 

Erfüllungsort für sämtliche Geschäftsbeziehungen und Lieferungen ist Burgthann. Erfüllungsort für alle Verpfichtungen des Kunden ist unser Sitz. Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen - ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, öffentlich - rechtliche Körperschaft oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, Sitz unserer Firma. Die Gerichtsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Ist der Kunde Nicht Kaufmann, so ist der Gerichtsstand für das Mahnverfahren Sitz unserer Firma.


10 ) Salvatorische Klausel
 

10.1. Soweit in den vorstehenden Bedingungen Sonderregelungen für Kaufleute getroffen sind, gilt dies nur für Geschäfte mit Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört. Sofern Nichtkaufleute genannt sind, zählen hierzu auch Kaufleute, soweit der Vetrag nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört.
10.2. Sofern einzelne Teile dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, so bleiben die übrigen gültig mit der Maßgabe, daß die unwirksamen oder nichtigen durch solche zu ersetzen sind, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechen oder am nächsten kommen. Es gilt dann diejenige gesetzliche Regelung als vereinbart, die dem zwischen den Geschäftspartnern gewollten Regelungszweck am nächsten kommt.


tic promotion / Inh. M. Danne  -  Johannisweg 1  -  90559 Burgthann

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